Rechtliches · Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 24.09.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Verträge zwischen der Laizhou Kailai Machinery Co., Ltd., 838 Yutai East Street, Chenggang Road Street, Laizhou City, Yantai City, Shandong Province, China (nachfolgend „Kailai" oder „Verkäufer") und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Käufer"). Sie regeln sämtliche Lieferungen von Metallstanzteilen, Tiefziehteilen, Blechteilen, Blechbaugruppen sowie zugehörigen Dienstleistungen.
Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Der Verkäufer ist ein Hersteller von kundenspezifischen Metallteilen. Vertragsgegenstand sind die im jeweiligen Auftrag spezifizierten Teile, Zeichnungen, Werkzeuge, Mengen, Termine und Preise. Bei Widersprüchen zwischen Auftragsbestätigung, technischer Zeichnung und diesen AGB gilt die Reihenfolge: Auftragsbestätigung, technische Zeichnung, AGB.
2. Angebot, Anfrage und Vertragsschluss
Anfragen des Käufers sind unverbindlich. Angebote des Verkäufers sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche (E-Mail genügt) Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Beginn der Auftragsabwicklung zustande. Für kundenspezifische Teile gilt: Nach Freigabe der Zeichnung und des Werkzeugkonzepts durch den Käufer gilt der Auftrag als erteilt; nachfolgende Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in der vereinbarten Währung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich Preise ab Werk (EXW Laizhou, Incoterms 2020) ohne Verpackung, Fracht, Versicherung, Einfuhrabgaben und deutsche Umsatzsteuer. Nebenkosten wie Werkzeugkosten, Prüfberichte oder Eilzuschläge werden separat ausgewiesen.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung per Vorauskasse oder unwiderruflichem Akkreditiv (L/C at sight) zu leisten. Andere Zahlungsmodalitäten (z. B. 30 % Anzahlung bei Werkzeugstart, Restbetrag vor Versand) bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Käufer kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn die Zahlungsfrist um mehr als 10 Kalendertage überschritten ist.
4. Lieferzeit, Verpackung und Gefahrübergang
Lieferzeiten werden individuell vereinbart und beginnen mit vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen. Für Vorbehalte zur Produktions- und Versandplanung siehe unsere Lieferkonditionen. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
Der Gefahrübergang richtet sich nach dem vereinbarten Incoterm. Bei EXW geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware am benannten Ort auf den Käufer über. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Qualität, Prüfung und Mängelansprüche
Die Qualitätssicherung erfolgt nach dem werkseigenen QM-System (ISO 9001). Vereinbarte Prüfumfänge (z. B. Erstbemusterung, Wareneingangsprüfung, dimensionale Prüfung nach Zeichnung) werden im Auftrag festgelegt. Angaben zu Toleranzen, Werkstoffen und Oberflächen richten sich ausschließlich nach der freigegebenen technischen Zeichnung und den dort referenzierten Normen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen; verborgene Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung. Bei berechtigten Mängelanzeigen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Käufer die gesetzlichen Minderungs- oder Rücktrittsrechte zu. Der Käufer hat im Rahmen der handelsrechtlichen Rügeobliegenheit (§ 377 HGB) die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen.
6. Eigenheiten kundenspezifischer Fertigung
Für kundenspezifische Teile erstellte Werkzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Werkzeugkosten Eigentum des Verkäufers; nach vollständiger Bezahlung werden sie für Nachfolgeaufträge des Käufers vorgehalten und ausschließlich für dessen Aufträge eingesetzt. Der Verkäufer behält sich vor, Werkzeuge, die länger als 24 Monate nicht eingesetzt werden, nach Ankündigung zu verschrotten.
7. Gewerbliche Schutzrechte und Zeichnungen
Der Käufer sichert zu, dass die von ihm übermittelten Zeichnungen, Modelle und Spezifikationen Rechte Dritter nicht verletzen. Der Käufer stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Rechte beruhen. Überlassene Unterlagen sind vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich verfügbar sind.
8. Haftungsbeschränkung
Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung
Da beide Vertragsparteien Gewerbetreibende sind, unterliegen Verträge diesen AGB. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Volksrepublik China unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Laizhou, Shandong, China. Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten zunächst einvernehmlich zu klären, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Für reine B2B-Verträge besteht keine Pflicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter dieser URL abrufbar. Änderungen werden dem Käufer vor Auftragserteilung mitgeteilt. Stand: September 2026.
11. Kontakt
Laizhou Kailai Machinery Co., Ltd.
838 Yutai East Street, Chenggang Road Street, Laizhou City, Yantai City, Shandong Province, China
E-Mail: sales@lzkailai.com
Telefon: +86 152 5350 3980