Werkstoffzeugnis 2.2 vs. 3.1 für Stanzteile: Welches braucht der Einkäufer?
Im Stanzteil-Einkauf taucht früher oder später die Frage auf: Welches Werkstoffzeugnis ist nötig? Die Antwort „3.1“ fällt schnell – doch nicht jedes Projekt erfordert diesen Aufwand. Manchmal reicht ein 2.2-Zeugnis, manchmal ist sogar 3.2 gefragt. Die falsche Wahl treibt Kosten ohne Mehrwert, die richtige Wahl schützt vor Haftungsrisiken.
Dieser Artikel erklärt den Unterschied zwischen 2.2 und 3.1 nach EN 10204, wann welches Zeugnis sinnvoll ist und wie Sie die Anforderung in Zeichnung und Anfrage korrekt formulieren.
Was ist EN 10204 und warum spielt sie eine Rolle?
EN 10204 ist die europäische Norm, die die verschiedenen Arten von Prüfbescheinigungen für Metallprodukte definiert. Sie gilt für Bleche, Bänder, Stangen und andere Halbzeuge – also für die Materialien, aus denen Stanzteile gefertigt werden. Die Norm unterscheidet fünf Zeugnistypen (2.1, 2.2, 3.1, 3.2 und 4.3), von denen in der Stanzteil-Praxis vor allem 2.2 und 3.1 relevant sind.
Wichtig: EN 10204 regelt die Bescheinigung des Werkstoffherstellers oder Walzwerks, nicht des Stanzteil-Lieferanten. Das Stanzteil selbst erhält kein EN-10204-Zeugnis – es erhält höchstens ein Prüfprotokoll des Stanzers. Wer also „Werkstoffzeugnis für das Stanzteil“ anfordert, verwechselt die Ebenen.
Werkstoffzeugnis 2.2: Zusammenfassung der Werksprüfung
Das 2.2-Zeugnis ist eine Zusammenfassung der Werksprüfergebnisse. Der Werkstoffhersteller bestätigt, dass das gelieferte Material bestimmten Normen und Spezifikationen entspricht, basierend auf nicht spezifizierten Prüfungen.
### Was ein 2.2-Zeugnis enthält:
- Bezeichnung des Produkts (Walzblech, Band, etc.)
- Werkstoffnummer und/oder Handelsbezeichnung
- Abmessungen und Lieferzustand
- Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung
- Ergebnisse von Prüfungen, die der Hersteller durchgeführt hat
### Was ein 2.2-Zeugnis nicht garantiert:
- Keine spezifische Chargenrückverfolgbarkeit zum gelieferten Material
- Keine Prüfung durch eine unabhängige dritte Partei
- Keine Garantie, dass die Prüfungen an der exakt gelieferten Charge durchgeführt wurden
- Keine Freistellung von Eigenprüfungen durch den Abnehmer
Das 2.2-Zeugnis ist die Standardauslieferung für viele Handelsstähle und reicht für Anwendungen, bei denen die Materialgüte wichtig, aber keine höchste Haftungsstufe erforderlich ist.
Werkstoffzeugnis 3.1: Spezifische Prüfung mit Chargenbezug
Das 3.1-Zeugnis ist eine Prüfbescheinigung, die vom Werkstoffhersteller ausgestellt wird und die Ergebnisse spezifischer Prüfungen an der gelieferten Charge enthält. Der entscheidende Unterschied zum 2.2-Zeugnis: Die Prüfungen sind auf die konkrete Liefercharge bezogen.
### Was ein 3.1-Zeugnis enthält:
- Alle Angaben des 2.2-Zeugnisses
- Chargennummer und/oder Schmelznummer mit Bezug zur Lieferung
- Konkrete Prüfergebnisse der Charge (Zugfestigkeit, Streckgrenze, Bruchdehnung, chemische Zusammensetzung)
- Unterschrift einer vom Hersteller bevollmächtigten, von der Fertigung unabhängigen Prüforganisation
### Der entscheidende Vorteil:
Die Chargenrückverfolgbarkeit. Wenn ein Stanzteil später versagt, lässt sich das verwendete Material über die Schmelznummer bis zum Walzwerk zurückverfolgen. Das ist für sicherheitskritische Bauteile, Druckbehälter und bestimmte Automobilkomponenten unverzichtbar.
Direktvergleich: 2.2 vs. 3.1 im Überblick
| Kriterium | Zeugnis 2.2 | Zeugnis 3.1 |
|---|---|---|
| Normbasis | EN 10204 | EN 10204 |
| Art der Prüfung | Nicht spezifizierte Werksprüfungen | Spezifische Prüfungen an der Charge |
| Chargenbezug | Nein | Ja (Schmelznummer/Chargennummer) |
| Ausgestellt von | Hersteller | Hersteller, unabhängige Prüfstelle |
| Kosten | Im Materialpreis enthalten oder geringer Aufpreis | Deutlicher Aufpreis (20–80 % je nach Werkstoff) |
| Lieferzeit | Standard | Oft länger (Prüfung erforderlich) |
| Haftungsrelevanz | Standard | Erhöht, rückverfolgbar |
| Typische Anwendung | Allgemeiner Maschinenbau, nicht sicherheitskritisch | Automobil, Druckbehälter, sicherheitskritische Teile |
### Wann lohnt sich 3.1 wirklich?
Die Entscheidung für 3.1 sollte nicht aus Gewohnheit, sondern aus Anforderung erfolgen. Fragen Sie sich:
- Wird das Teil in einer sicherheitskritischen Funktion eingesetzt?
- Verlangt der Endkunde oder die Norm ein 3.1-Zeugnis?
- Besteht ein regulatorisches Erfordernis (Druckgeräterichtlinie, Bauartgenehmigung)?
- Muss im Schadensfall die Materialcharge zurückverfolgt werden?
- Ist die Werkstoffqualität so kritisch, dass ein Prüfprotokoll der Charge notwendig ist?
Wenn alle Fragen mit „Nein“ beantwortet werden, reicht ein 2.2-Zeugnis in der Regel aus.
Wie Sie das Zeugnis richtig in der Anfrage formulieren
Die Anforderung des Werkstoffzeugnisses gehört in den Lieferumfang der Anfrage – nicht nur in die Zeichnung. Denn das Zeugnis betrifft das Halbzeug, nicht das Stanzteil selbst.
### Beispiel einer korrekten Anfrageformulierung
„Lieferung von Stanzteilen aus DC04 nach EN 10130, 2,0 mm, mit Werkstoffzeugnis 3.1 nach EN 10204 inklusive Schmelznummer. Prüfwerte: Rp0,2, Rm, A80, chemische Zusammensetzung nach Werksnorm.“
Diese Formulierung definiert:
- Den Zeugnistyp (3.1)
- Die Norm (EN 10204)
- Die geforderten Prüfwerte
- Den Chargenbezug (Schmelznummer)
### Typische Fehler in der Anfrage
- „Werkstoffzeugnis“ ohne Typ: Der Lieferant liefert dann typischerweise das für ihn Günstigste – oft 2.1 oder 2.2.
- Zeugnis an das Stanzteil statt an das Material: Stanzteile erhalten kein EN-10204-Zeugnis. Das Zeugnis gehört zum Halbzeug.
- Vergessene Prüfwerte: „3.1“ allein sagt nicht, welche Werte geprüft werden sollen. Nicht jeder Hersteller prüft automatisch alle Parameter.
- Falsche Norm: EN 10204 für Metallprodukte, nicht für Kunststoffe oder andere Materialien.
Kosten und Lieferzeit: Was 3.1 wirklich bedeutet
Ein 3.1-Zeugnis ist nicht nur ein weiteres Blatt Papier. Es hat echte Auswirkungen auf Kosten und Lieferzeit:
### Kostenaspekte
- Materialaufschlag: 3.1-Material kostet typischerweise 20–80 % mehr als 2.2-Material, je nach Werkstoff und Menge.
- Prüfkosten: Die spezifischen Prüfungen (Zugversuch, chemische Analyse) müssen durchgeführt werden.
- Dokumentationsaufwand: Mehr administrativer Aufwand bei Lieferant und Hersteller.
### Lieferzeitaspekte
- Vorlaufzeit: Nicht jeder Lagerhalter führt Material mit 3.1-Zeugnis. Sondereinkauf beim Walzwerk kann Wochen dauern.
- Prüfzeit: Die physikalischen Prüfungen benötigen Zeit, bevor das Zeugnis ausgestellt werden kann.
- Verfügbarkeit: Bei Sonderwerkstoffen oder kleinen Mengen kann die Beschaffung von 3.1-Material der kritische Pfad werden.
Praxisbeispiele aus der Industrie
### Beispiel 1: Automobil-Zulieferer
Ein Tier-2-Zulieferer fertigt Halterungen für Abgasanlagen aus 1.4512 (409L). Der OEM verlangt 3.1-Zeugnisse für alle sicherheitsrelevanten Bauteile. Die Halterungen werden als nicht sicherheitskritisch klassifiziert – dennoch besteht der OEM auf 3.1, weil das Qualitätsmanagement-System eine generelle Anforderung für alle Metallbauteile definiert. Ergebnis: 30 % höhere Materialkosten, Lieferzeitverlängerung um zwei Wochen.
### Beispiel 2: Haushaltsgeräte-Hersteller
Ein Hersteller von Haushaltsgeräten benötigt Gehäuseteile aus DC01. Die Funktion ist rein strukturell, keine sicherheitskritischen Aspekte. Der Einkäufer fordert 3.1-Zeugnisse an, weil „das bisher immer so war“. Nach Analyse stellt sich heraus, dass 2.2 vollkommen ausreicht. Einsparung: 25 % Materialkosten bei gleicher Funktion.
### Beispiel 3: Druckbehälter-Bauer
Ein Hersteller von Druckbehältern benötigt Bodenteile aus P265GH. Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU verlangt spezifische Materialprüfungen mit Chargenrückverfolgbarkeit. Hier ist 3.1 nicht nur sinnvoll, sondern regulatorisch erforderlich. Die höheren Kosten sind nicht verhandelbar.
FAQ: Häufige Fragen zu Werkstoffzeugnissen
Kann ich nachträglich ein 2.2-Zeugnis in 3.1 umwandeln?
Nein. Ein 2.2-Zeugnis dokumentiert keine spezifische Charge. Ein nachträgliches 3.1-Zeugnis erfordert, dass das Material noch verfügbar und einer Charge zuzuordnen ist – was bei bereits verarbeitetem Material unmöglich ist.
Gilt ein 3.1-Zeugnis auch für das Stanzteil?
Nein. Das 3.1-Zeugnis gilt für das Halbzeug (Blech, Band). Das Stanzteil selbst erhält ein Prüfprotokoll des Stanzers, falls vereinbart – aber kein EN-10204-Zeugnis.
Was ist der Unterschied zwischen 3.1 und 3.2?
Bei 3.2 überwacht eine unabhängige Inspektionsstelle (z. B. TÜV, SGS, Bureau Veritas) die Prüfung und bestätigt die Ergebnisse. Das ist für besonders kritische Anwendungen vorgeschrieben, z. B. in der Offshore-Industrie oder für bestimmte Nuklearanwendungen.
Muss der Stanzteil-Lieferant das 3.1-Zeugnis beschaffen?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Typischerweise beschafft der Stanzteil-Lieferant das Material inklusive Zeugnis und leitet es an den Kunden weiter. Der Auftraggeber kann aber auch direkt vom Walzwerk beziehen und dem Stanzteil-Lieferanten das Material zur Veredelung überlassen.
Was passiert, wenn der Lieferant kein 3.1 liefern kann?
Dann muss entweder ein anderer Lieferant gefunden werden, das Material direkt vom Walzwerk bezogen werden, oder die Anforderung auf 2.2 heruntergestuft werden – falls die Funktion das erlaubt.
Fazit: Zeugnisnachweis als gezielte Anforderung formulieren
Werkstoffzeugnisse sind kein Selbstzweck. Ein 3.1-Zeugnis schützt vor Haftungsrisiken und ermöglicht Chargenrückverfolgbarkeit – kostet aber Zeit und Geld. Ein 2.2-Zeugnis reicht für viele Standardanwendungen vollkommen aus.
Als Einkäufer sollten Sie:
- Den tatsächlichen Bedarf analysieren, nicht aus Gewohnheit 3.1 fordern
- Den Zeugnistyp, die Norm und die geforderten Prüfwerte eindeutig definieren
- Das Zeugnis als Materialnachweis, nicht als Stanzteil-Prüfprotokoll verstehen
- Kosten und Lieferzeit im kalkulatorischen Vergleich berücksichtigen
Ich vergleiche keine Stückpreise, bevor die Angebotsgrenzen gleich sind. Ein 3.1-Zeugnis ist Teil der Angebotsgrenze – nicht ein optionales Add-on, das nachträglich verhandelt wird.
Wenn Sie unsicher sind, welches Zeugnis für Ihr Projekt nötig ist: Senden Sie mir die Zeichnung und die Anwendungsbeschreibung. Ich bewerte den tatsächlichen Bedarf projektbezogen.